Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftspflege, die die DECKER-SERVICE DIENSTLEISTUNGEN (nachfolgend "Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") abschließt.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Garten- und Landschaftspflege, insbesondere:
- Rasenmähen und Freischneiden
- Vertikutieren und Nachsäen
- Laubentfernung
- Mulcharbeiten
- Heckenschnitt
- Gehölz- und Baumschnitt
- Bepflanzung und Beetneuanlage
- Unkrautentfernung
- Pflasterflächenreinigung
- Schneeräumung und Streuarbeiten
- Beratung und Planung
- Geräteverleih
(2) Die genauen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem mündlich vereinbarten Leistungsumfang.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preislisten. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Preise bei Änderungen der Preislisten, Materialkosten, Lohnkosten oder sonstigen Kostenfaktoren entsprechend anzupassen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 2 Monate liegen oder sich die Kosten um mehr als 5% erhöht haben.
(3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorkasse oder Anzahlungen zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen.
(4) Zahlungen können bar oder per Überweisung erfolgen. Bei Barzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Aufschlag von 2% zu erheben.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird eine Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung erhoben. Der Auftraggeber hat das Recht nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach den Regeln der anerkannten gartenbaulichen Praxis.
(2) Die Leistungen werden zu den vereinbarten Terminen erbracht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen durch geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer erbringen zu lassen. Terminverschiebungen durch den Auftragnehmer sind zulässig, wenn sie durch höhere Gewalt, Witterung, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Umstände verursacht werden.
(3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer den Zugang zum Grundstück zu gewähren und alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen. Bei Verhinderung des Zugangs oder fehlenden Informationen kann der Auftragnehmer die Leistungserbringung verweigern oder zusätzliche Kosten berechnen.
(4) Wetterbedingte Verzögerungen oder Verhinderungen der Leistungserbringung berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen, ohne dass hierdurch ein Verzug entsteht. Dies gilt auch für höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks oder sonstige Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(5) Die Leistung gilt als erbracht, wenn der Auftragnehmer sie ordnungsgemäß ausgeführt hat. Eine ausdrückliche Abnahme ist nicht erforderlich. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erbringung schriftlich beanstandet.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Bei unvollständigen oder verspäteten Informationen kann der Auftragnehmer zusätzliche Kosten berechnen oder die Leistungserbringung verweigern.
(2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Grundstück hat. Bei verweigertem oder verspätetem Zugang kann der Auftragnehmer eine Wartezeitgebühr von 30,00 € pro angefangener Stunde berechnen.
(3) Gefährliche Gegenstände, Tiere oder sonstige Hindernisse sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen. Bei Verletzungen oder Schäden durch nicht mitgeteilte Gefahren haftet der Auftraggeber vollständig.
(4) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere für Baumschnitt oder größere Eingriffe, vorliegen. Bei fehlenden Genehmigungen kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern oder zusätzliche Kosten für die Beschaffung berechnen.
(5) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch seine Mitwirkungspflichtverletzung entstehen.
§ 7 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erbringung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die nicht innerhalb dieser Frist gerügt werden, gelten als genehmigt. Offene Mängel sind hiervon ausgenommen.
(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Er kann wählen, ob er die Mängel behebt oder die Leistung erneut erbringt. Der Auftraggeber kann erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme der Leistung. Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
(4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf natürlichem Pflanzenwachstum, Witterungseinflüssen, unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber, normaler Abnutzung, unsachgemäßer Lagerung oder Transport, unsachgemäßer Montage oder Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, natürlicher Alterung, chemischen oder elektrochemischen Einwirkungen, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien, ungeeigneten Baugrundverhältnissen oder baulichen Mängeln beruhen.
(5) Gewährleistungsansprüche verjähren, wenn der Auftraggeber die Mängel nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend macht.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und auf den Vertragswert beschränkt.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer Kardinalpflicht handelt.
(4) Die Haftung für Schäden, die nicht an der Leistung selbst entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Schäden aus Dritthaftung, mittelbare Schäden oder sonstige Vermögensschäden.
(5) Die Haftung für Schäden an mitgelieferten oder eingebauten Sachen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
(6) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist auf den Vertragswert begrenzt, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
§ 9 Kündigung
(1) Der Auftragnehmer kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende kündigen. Der Auftraggeber kann den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, seine Mitwirkungspflichten verletzt oder den Zugang zum Grundstück verweigert.
(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bei Kündigung durch den Auftraggeber hat dieser alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet.
(4) Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat dieser dem Auftragnehmer den entgangenen Gewinn zu ersetzen, soweit dieser nicht durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erspart wird.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Stand: [Datum einfügen]
Gültig ab: [Datum einfügen]